AGB - Grafische Leistungen

1. Allgemeines
1.1
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertraege und Vereinbarungen ueber Web-/Kommunikations-/Praesentationsgrafik Leistungen etc. zwischen dem Grafikdesigner und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgefuehrten Bedingungen abweichende, Bedingungen enthalten.
1.2
Auch gelten die hier aufgefuehrten Bedingungen, wenn der Grafikdesigner in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgefuehrten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin den Auftrag vorbehaltlos ausfuehrt.
1.3
Abweichungen von den hier aufgefuehrten Bedingungen sind nur dann gueltig, wenn ihnen der Grafikdesigner ausdruecklich schriftlich zustimmt.
1.4
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Grafikdesigner und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin zwecks Ausfuehrung des Vertrags getroffen werden, sind in diesen hier genannten AGBs schriftlich niedergelegt.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1
Jeder des Grafikdesigners erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einraeumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2
Alle Entwuerfe und digitale Daten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Grafikdesigner insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.
2.3
Die Entwuerfe und digitale Daten duerfen ohne ausdrueckliche Einwilligung des Grafikdesigners weder im Original noch bei der Reproduktion veraendert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulaessig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Grafikdesigner, eine Vertragsstrafe in Hoehe der doppelten vereinbarten Verguetung zu verlangen. Ist eine solche Verguetung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD (neuste Fassung) uebliche Verguetung als vereinbart.
2.4
Der Grafikdesigner uebertraegt dem Auftraggeber/der Auftraggeberin die fuer den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht uebertragen. Eine Uebertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber/Auftraggeberin und Grafikdesigner.
2.5
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollstaendiger Zahlung der Verguetung durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin auf diesen/diese ueber.
2.6
Der Grafikdesigner hat das Recht, auf den Vervielfaeltigungsstuecken und in Veroeffentlichungen ueber das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Grafikdesigner zum Schadensersatz. Ohne Urheber-Nachweis kann der Grafikdesigner 100 Prozent der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neuste Fassung) ueblichen Verguetung neben dieser als Schadensersatz verlangen.
2.7
Vorschlaege und Weisungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin oder seiner/ihrer Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Hoehe der Verguetung. Sie begruenden kein Miturheberrecht.

3. Verguetung
3.1
Die Verguetung fuer die Entwuerfe, digitale Daten und Einraeumungen der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design Leistungen SDSt/AGD (neuste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwuerfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdruecklich etwas anderes vereinbart ist. Die Verguetungen sind Nettobetraege.
3.2
Werden die Entwuerfe in groeßerem Umfang als urspruenglich vorgesehen genutzt, ist der Grafikdesigner berechtigt, nachtraeglich die Differenz zwischen der hoeheren Verguetungen für die tatsaechliche Nutzung und der urspruenglich erhaltenen Verguetung zu verlangen.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1
Sonderleistungen, wie beispielweise Korrekturlaeufe von digitalen Daten, die Druckueberwachung etc., werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neuste Fassung) gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.2
Der Grafikdesigner ist berechtigt, die zur Auftragserfuellung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu bestellen. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich, dem Grafikdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3
Soweit im Einzelfall Vertraege ueber Fremdleistungen im Namen und fuer Rechnung des Grafikdesigners abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber/die Auftraggeberin, den Grafikdesigner im Innenverhaeltnis von saemtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehoert insbesondere die Uebernahme der Kosten.
4.4
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, fuer die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin zu erstatten.
4.5
Reisekosten und Spesen fuer Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin zu erstatten.

5. Faelligkeit der Verguetung, Abnahme
5.1
Soweit sich aus der Auftragsbestaetigung nichts anderes ergibt, ist die Verguetung bei Ablieferung des Werkes faellig. Sie ist ohne Abzug zahlbar und zum Zeitpunkt der in der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu zahlen.
5.2
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-kuenstlerischen Gruenden verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilverguetung jeweils bei Abnahme des Teiles faellig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Erstreckt sich ein Auftrag ueber laengere Zeit oder erfordert er von dem Grafikdesigner hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtverguetung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 Prozent der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
5.4
Bei Zahlungsverzug kann der Grafikdesigner Verzugszinsen in Hoehe von 8 Prozent ueber dem jeweiligen Basiszinssatz der Europaeischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen hoeheren Schadens bleibt davon ebenso unberuehrt wie die Berechtigung des Auftraggebers/der Auftraggeberin, im Einzelfall eine niedrige Belastung nachzuweisen.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1
An Entwuerfen und digitalen Daten werden nur Nutzungsrechte eingeraeumt, nicht jedoch Eigentumsrecht übertragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.2
Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber/die Auftraggeberin sie nicht mehr fuer die Ausuebung von Nutzungsrechten zwingend benoetigt, unbeschaedigt an den Grafikdesigner zurueckzugeben, falls nicht ausdruecklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschaedigung oder Verlust hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3
Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechung des Auftraggebers/der Auftraggeberin.

7. Digitale Daten
7.1
Der Grafikdesigner ist nicht verpflichtet, Dateien und Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber/die Auftraggeberin herauszugeben. Wuenscht der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergueten.
7.2
Hat der Grafikdesigner dem Auftraggeber/der Auftraggeberin Computerdateien zur Verfuegung gestellt, duerfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Grafikdesigners geaendert werden.

8. Korrekturen, Produktionsueberwachung und Belegmuster bei Grafikdesignleistungen
8.1
Vor Ausfuehrung der Vervielfaeltigung sind dem Grafikdesigner Korrekturmuster vorzulegen.
8.2
Die Produktionsueberwachung durch den Grafikdesigner erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Uebernahme der Produktionsueberwachung ist der Grafikdesigner berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur fuer Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit.
8.3
Von allen vervielfaeltigten Arbeiten ueberlaesst der Auftraggeber/die Auftraggeberin dem Grafikdesigner 5 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Grafikdesigner ist berechtigt, die Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

9. Gewaehrleistung
9.1
Der Grafikdesigner verpflichtet sich, den Auftrag mit groeßtmoeglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit auszufuehren, insbesondere auch die ihm ueberlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfaeltig zu behandeln.
9.2
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei dem Grafikdesigner geltend zu machen. Danach gilt das Werk als maengelfrei angenommen.

10. Haftung
10.1
Der Grafikdesigner haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur fuer Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit. Diese Haftungsbeschraenkung gilt auch für ihre Erfuellungs-und Verrichtungsgehilfen. Fuer leichte Fahrlaessigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schaeden, Maengelfolgeschaeden und entgangenen Gewinn ausgeschlossenen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
10.2
Fuer Auftraege, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin an Dritte erteilt werden, uebernimmt der Grafikdesigner gegenueber dem Auftraggeber/der Auftraggeberin keinerlei Haftung oder Gewaehrleistung, soweit der Grafikdesigner kein Auswahlverschulden trifft. Der Grafikdesigner tritt in diesen Faellen lediglich als Vermittler auf.
10.3
Sofern der Grafikdesigner selbst Auftraggeber von Subunternehmern/Subunternehmerinnen ist, tritt er hiermit saemtliche ihr zustehende Gewaehrleistungs-, Schadenseratz- und sonstigen Ansprueche aus fehlerhafter, verspaeteter oder Nachlieferung an den Auftraggeber/die Auftraggeberin ab.
10.4
Der Auftraggeber/die Auftraggeberin stellt den Grafikdesigner von allen Anspruechen frei, die Dritte gegen den Grafikdesigner stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber/die Auftraggeberin nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung traegt. Er/Sie traegt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
10.5
Mit der Freigabe von Entwuerfen und digitalen Daten durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin uebernimmt dieser die Verantwortung fuer die technische und funktionsgemaeße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
10.6
Fuer die vom Auftraggeber/der Auftraggeberin freigegebenen Entwuerfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausfuehrungen entfaellt jede Haftung des Grafikdesigners.
10.7
Fuer die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulaessigkeit und Eintragungsfaehigkeit der Arbeiten sowie fuer die Neuheit des Produktes haftet der Grafikdesigner nicht.
10.8
Für grammatikalische Fehler in der Rechtschreibung oder sonstige inhaltliche Diskrepanzen in vom Auftraggeber/Auftraggeberin angelieferten Texten uebernimmt der Grafikdesigner keine Haftung für fehlerhafte Endprodukte. Der Grafikdesigner ist kein Lektor/Copywriter. Die Richtigstellung von angelieferten textlichen Inhalten ist alleinige Sache des Auftragsgebers/Auftragsgeberin.
10.9
Saemtliche Daten zur Druckvorstufe werden dem Auftraggeber/Auftraggeberin zur Endabnahme vorgelegt und sind vom Auftraggeber/Auftraggeberin auf deren Richtigkeit im Final vor dem Print zu pruefen. Der Grafikdesigner ist von nachtraeglichen Schadensersatzanspruechen durch den Auftraggeber/Auftraggeberin ausgeschlossen.
10.10
Für saemtliche Researchauftraege durch den Auftraggeber/Auftraggeberin in Form von Bilderresearch o.a. tritt der Grafikdesigner nur als Vermittler auf. Kosten, die durch den Kauf von Bildern entstehen sind allein vom Auftraggeber/Auftraggeberin zu tragen. Saemtliche Nutzungsrechte an den Bildern unterliegen der Verantwortung des Auftraggebers/Auftraggeberin. Der Zeitaufwand fuer Researchauftraege ist dem Grafikdesigner durch den Auftraggeber/Auftrageberin zu vergueten.

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
11.1
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der kuenstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wuenscht der Auftraggeber/die Auftraggeberin waehrend oder nach der Produktion Aenderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Grafikdesigner behaelt den Verguetungsanspruch fuer bereits begonnene Arbeiten.
11.2
Verzoegert sich die Durchfuehrung des Auftrags aus Gruenden, die der Auftraggeber/die Auftraggeberin zu vertreten hat, kann der Grafikdesigner eine angemessene Erhoehung der Verguetung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit kann er auch Schadensersatzansprueche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberuehrt.
11.3
Der Auftraggeber/Die Auftraggeberin versichert, dass er/sie zur Verwendung aller dem Grafikdesigner uebergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er/sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber/die Auftraggeberin den Grafikdesigner von allen Ersatzanspruechen Dritter frei.

12. Schlussbestimmung
12.1
Sofern sich aus der Auftragsbestaetigung nichts anderes ergibt, ist Erfuellungsort der Sitz des Grafikdesigners.
12.2
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen beruehrt die Geltung der uebrigen Bestimmungen nicht.
12.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.4
Gerichtsstand ist Sitz des Grafikdesigners, in diesem Fall D-82319 Starnberg, sofern der Auftraggeber/die Auftraggeberin Vollkaufmann/Vollkauffrau ist. Der Grafikdesigner ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu klagen.
12.5
Fuer lizenfreie Bilder, die der Grafikdesigner auf Anweisung des Auftraggebers/Auftraggeberin für Printprodukte verwenden soll uebernimmt der Grafikdesigner keine Haftung bezueglich der Richtigkeit der Lizenzfreiheit, speziell im Fall eines Web-Researches. Saemtliche eventuelle Nachforderungen an Lizenzgebuehren aus angeblichen lizenzfreien Bildern traegt der Auftraggeber/Auftraggeberin.
 
     
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